
Bebauungsplan Riederweg wird geändert
Mittwoch, 14. Dezember 2011
Im Baugebiet „Riederweg“ in Ludenhausen haben Bauherren künftig etwas mehr Freiheit als bisher. Ohne Diskussion und Gegenstimme beschlossen die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung eine entsprechende erste Änderung des Bebauungsplans. Beantragt hatte sie ein Bauwerber, dessen Vorschläge Bürgermeisterin Margit Horner-Spindler „sinnvoll und verständlich“ fand.
In seinem Schreiben an die Gemeinde äußerte der Bauwerber „großes Interesse“ an einem Bauplatz mit Hanglage im Riederweg, wünschte sich jedoch mehrere Änderungen. So möchte er die Garage nicht, wie im Bebauungsplan vorgesehen, im Süden, sondern im Osten mit Zufahrt vom Norden her errichten. Den Stellplatz zwischen Garage und Wohnhaus will er mit einem Flachdach überdecken, da das vorgeschriebene Sattel- oder Pultdach dort kaum umsetzbar ist.
Zudem wünscht sich der Bauwerber eine Geländeaufschüttung im Süden, um eine Terrasse gestalten zu können. Dies, so Benedikt Schmid, habe man auch dem Nachbarn erlaubt. Die außerdem beantragte Änderung des Baufensters – das Gebäude würde um einen halben Meter weiter nach Norden reichen dürfen – sei auch im Baugebiet „An der Rees“ bereits erfolgt, informierte die Bürgermeisterin.
Genauso steht es mit der vorgeschlagenen Änderung der zulässigen Wandhöhen: Auch sie wurden im Gebiet „An der Rees“ entsprechend erhöht, um auch in Hanglagen einen sinnvollen Ausbau des Dachgeschosses zu ermöglichen. Der Bauamtsleiter habe von sich aus sogar noch zwei weitere Änderungen vorgeschlagen, so Horner-Spindler: Zum einen sind nun auch Erker zugelassen, zum anderen wurde das bislang vorgeschriebene Seitenverhältnis beim Gebäudegrundriss aufgehoben.