
Buswartehäuschen in Ludenhausen kommt
Mittwoch, 18. Dezember 2013
Das von den Eltern gewünschte Buswartehäuschen am nördlichen Ortsausgang von Ludenhausen kommt. In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Gemeinderat einstimmig, einen entsprechenden Auftrag zu vergeben. Das 4,50 Meter lange und 1,65 Meter breite Haus aus anthrazitfarbenem Stahl und Glas kostet rund 7 500 Euro, dazu kommen noch Erdarbeiten und Fundamente für rund 4 000 Euro, die die Gemeindearbeiter erstellen werden. Ein Zuschuss über 5 000 Euro ist bereits bewilligt, informierte Bürgermeisterin Margit Horner-Spindler.
Mit dem Sondermaß ist auch die von der Behindertenbeauftragten geforderte Mindestbreite des Gehwegs von einem Meter gesichert. Denn mit knapp 1,20 Metern steht das Haus auf dem angrenzenden Grünstreifen. Das Wartehäuschen ist nach vorne offen und wird zwei bis drei Spitzgiebel aufweisen.
Mit einem weiteren Bauvorhaben beauftragt die Gemeinde nach ebenfalls einstimmigem Beschluss das Ingenieurbüro Hans Riesemann: Im Schlafraum der Kinderkrippe muss ein eigener Fluchtweg eingerichtet und dazu das vorhandene Fenster in eine Türe umgewandelt werden.
Sanierungsbedürftig sind die Tore am Alten Feuerwehrhaus in Reichling. Da die Schäden relativ tief gehen und Risse gespachtelt werden müssen, sollte dies eine Fachfirma übernehmen, meinte Gemeinderat und Gemeindearbeiter Bernhard Pössinger, dem Stephan Socher beipflichtete.
Vertagt wurde auf Bitten von Annette Socher und Hans-Jürgen Korn der Beschluss zum Winterdienst auf der früheren Kreisstraße zwischen Reichling und Ludenhausen. Die zurückgestufte Straße gehört nun zu 1050 Metern Reichling und zu 750 Metern Rott. Die Bürgermeister und Gemeindearbeiter beider Gemeinden einigten sich nun auf eine Lösung für den Winterdienst, die Geschäftsstellenleiter Wolfgang Henschke in einer Zweckvereinbarung formulierte und von der Kommunalaufsicht im Landratsamt prüfen ließ.
Danach übernehmen entsprechend der Besitzverhältnisse im Fünf-Jahres-Rhythmus zweimal Rott und dreimal Reichling den Winterdienst mit Streu- und Räumpflicht. Die Baulast bleibt bei den Gemeinden, allerdings ist der jeweilige Räumdienst angehalten, eventuelle Schäden zu melden. Bei Schäden durch unsachgemäßen Winterdienst haftet jeweils die Gemeinde, die zu der Zeit den Winterdienst ausführt.
Die Räte wollen den Vertrag in Ruhe selbst durchlesen und dann in einer der nächsten Sitzungen darüber beschließen. Da Reichling für diese Saison bereits den Winterdienst übernommen hat, sei man hier nicht im Zugzwang, so die Bürgermeisterin. Ohne Diskussion und Gegenstimme erteilten die Räte dem Antrag auf Bau eines Einfamilienhauses samt Carport in einer Baulücke am Bruckberg den gemeindlichen Segen.