Lockerungen im Wasserschutzgebiet

Donnerstag, 20. Juni 2013

Ganz Gimmenhausen liegt in der Schutzzone II, wenn das neue Wasserschutzgebiet für den dortigen Brunnen ausgewiesen wird. Daran, betonten die Fachleute bei einer Informationsveranstaltung im Feuerwehrhaus Ludenhausen, gibt es nichts zu rütteln. Allerdings können wegen der dichten Deckschicht einige Bestimmungen gelockert werden. So dürfen die Gimmenhausener weiter ihre Dachflächen versickern und fällt das geplante Regenrückhaltebecken zumindest deutlich kleiner aus als bisher geplant.

Bislang war man davon ausgegangen, dass das Grundwasser bei Gimmenhausen in südöstlicher Richtung fließt, so Diplom-Geologe Gabriel Nemeth. Doch die Grundwasserspiegel-Messungen 2006 an zwei Bohrungen und dem Brunnen ergaben ein gänzlich anderes Bild: Demnach fließt das Wasser von Nord-Ost nach Süd-West.

Eine dritte Bohrung am Ortsrand von Gimmenhausen bestätigte dies, weitere Bohrungen im Norden würden an den Befunden nichts ändern, versicherte Nehmet einem Zuhörer. Aus den Ergebnissen ergibt sich eine parabellförmige Schutzzone, die Nehmet in seinem Vorschlag an die bestehenden Grundstücksgrenzen angepasst hat. Das Schutzgebiet II ist aufgrund der geringen Fließgeschwindigkeit kleiner als bisher. Die Ein-Jahres-Linie für das Schutzgebiet III muss laut neuer Vorschrift von 2010 mindestens einen Kilometer vom Brunnen entfernt liegen.

Dank der rund elf Meter hohen, bindigen Schichten ist der Brunnen mit seiner „sehr guten“ Trinkwasserqualität (Eduard Eichenseher vom Wasserwirtschaftsamt) sehr gut geschützt. Deshalb wird im Schutzgebietskatalog die Dachentwässerung über eine flächige Versickerung erlaubt. Damit, erklärte Ingenieur Armin Wolff, wird das geplante Regenrückhaltebecken deutlich kleiner ausfallen, eventuell sogar überflüssig.

Eingehalten werden müssen dagegen die Vorschriften zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, etwa bei unterirdischen Heizöltanks. So gelten auch zusätzliche zeitliche Beschränkungen für die Gülleausbringung in Schutzzone III. Eine Lückenbebauung wäre bei Einhaltung der Vorschriften erlaubt, ein ganzes Baugebiet derzeit nicht zulässig, so Eichenseher.

Schmutzwasser muss in Rohren geleitet werden. Die verlangte Phosphatfällung und Denitrifizierung bei Kleinkläranlagen, die einigen Zuhörern „ein Dorn im Auge“ ist, hängt jedoch nicht mit dem Wasserschutzgebiet zusammen, erklärte Wolff. Sie sind gefordert, weil das gereinigte Abwasser in die sehr langsam fließende Windach geleitet wird. Für die Phosphatfällung sei lediglich eine Analyse mehr pro Jahr erforderlich, die Mehrkosten machten „nicht die Welt“ aus, so Wolff. Eine zentrale Phosphatfällung wäre aufwendiger und schwieriger zu handeln.

Für das Ausbringen der Gülle gebe es entsprechende Vorschriften, meinte Eichenseher auf den Einwand eines Zuhörers, dass Großvieh deutlich mehr Phosphat erzeugt als Menschen. Die Deponie, die Josef Heitmair ins Spiel brachte, werde derzeit untersucht, erklärte Bürgermeisterin Margit Horner-Spindler. Außerdem, so Wolff, wirkt sie sich wegen der Fließrichtung des Grundwassers nicht auf den Brunnen aus.

Wenn das Gutachten von 2007 auf den neuesten Stand gebracht und der Maßnahmenkatalog überarbeitet ist, wird es den Betroffenen nochmals vorgestellt, erklärte Eichenseher. Dann folgt das Verfahren mit öffentlicher Beteiligung, die Schutzgebietsausweisung und schließlich die Grundwasserentnahmebewilligung für den Brunnen. 

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Externe Medien erlauben