
Markterkundungs- und Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung
Dienstag, 22. Dezember 2009
Gemeinde Reichling
Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie
1 Ausgangssituation
Leistungsfähige Internetzugänge sind in der modernen Informationsgesellschaft zunehmend unverzichtbarer Bestandteil der Basisinfrastruktur. Im ländlichen Raum besteht jedoch teilweise noch erheblicher Ausbaubedarf. Um die Breitbandversorgungssituation im Gemeinde- / Stadt -Gebiet zu verbessern, plant die Gemeinde Reichling Maßnahmen zum Breitbandausbau.
2 Ziel
2.1. Die Gemeinde Reichling führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.
Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.
2.2. Zeitgleich führt die Gemeinde Reichling ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.
Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.
Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist.
3 Unterversorgungssituation
3.1. Die Gemeinde Reichling (Einwohner: 1.622, Landkreis Landsberg am Lech) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungsraten unter 1 Mbit/s).
Betroffen sind die Ortsteile Reichling und Reichlingsried.
In den weiteren Ortsteilen Ludenhausen und Gimmenhausen ist eine Grundversorgung über 1 Mbit/s verfügbar, diese deckt jedoch nicht den erhöhten Breitbandbedarf von ansässigen Unternehmen ab.
3.2. Die Gemeinde Reichling hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitband-richtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung des Gemeindegebiets ergibt.
Details zum Ergebnis schriftlich beim Breitbandpaten (siehe Ziffer 9) angefordert oder unter nachstehendem Link heruntergeladen werden:
4 Zieldefinition
Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Telekommunikationsnetzbetreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt.
Aufgrund von erhöhtem Breitbandbedarf für Unternehmen und Freiberufler wird eine Breitbandversorgung mit folgender effektiver Übertragungsrate (Download) erwartet:
erforderliche Übertragungsrate | |
Reichling | mindestens 6 Mbit/s |
Ludenhausen | mindestens 6 Mbit/s |
Dabei sollte eine Maximalbandbreite bis zu 16 Mbit/s erreicht werden können.
Für die übrigen unterversorgten Ortsteile wird aufgrund aktueller Bedarfsmeldungen und prognostizierter Entwicklung eine mittlere, effektive Übertragungsrate (Download) von 1 bis 3 Mbit/s erwartet.
Die geforderte Übertragungsrate soll den Nutzern in mindestens 90 % der Zeit flächendeckend zur Verfügung stehen.
Die Inbetriebnahme soll spätestens 15 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.
5 Anforderungen
Interessierte Anbieter haben ein konkretes Angebot für einen Breitbandausbau im Gemeindegebiet abzugeben. Dem Angebot muss ein technisches Konzept sowie die konkrete Ausbauplanung für das Kommunikationsnetz zugrunde liegen und beigefügt werden.
Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.
Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:
- Kurzvorstellung des Netzbetreibers und Referenzen
- Nachweis der Leistungsfähigkeit in der angebotenen Lösung
- Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur
- Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload
- Maximal mögliche Datenrate im Download und im Upload
- Zeitliche Verfügbarkeit der angebotenen Mindestübertragungsgeschwindigkeit
- Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)
- Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge
- Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme
6 Bewertungskriterien
Die Bewertung des Angebots wird nach folgenden Kriterien vorgenommen:
- Technisches Konzept
- Eingesetzte Technik und konkrete Ausbauplanung
- Effektiv nutzbare Mindestdatenrate und maximal mögliche Datenrate
- Zeitliche Verfügbarkeit des Netzes und zeitliche Verfügbarkeit der Bandbreite
- Zukunftstauglichkeit
- Versorgungsgrad
- Erschlossene Ortsteile mit der angebotenen Lösung
- Flächendeckung der Breitbandversorgung in den Ortsteilen
- Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit
- Höhe der Endkundenpreise
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme
- Leistungsfähigkeit des Anbieters
- Realisierte Projekte in der angebotenen Technik (Anzahl Ortsteile und Teilnehmer)
- Gewährleistung der Serviceerbringung (Organisation, Servicelevel und –garantie)
- Firmengröße und Firmenbestandszeit
- Allgemeine und Besondere Vertragsbedingungen für Gemeinde- und Endkundenvertrag
Das technische Konzept, der Versorgungsgrad, der Zuschussbedarf und die Leistungsfähigkeit werden vorrangig berücksichtigt.
7 Sonstiges
Es können Teilangebote für einzelne Ortsteile oder für alle Ortsteile zusammen abgegeben werden.
Der Netzbetreiber sichert zu, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die
Planung, den Aufbau und den Betrieb von Telekommunikationsnetzen beziehen, eingehalten werden.
Er erkennt die Vorgaben der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 an. Insbesondere gewährt er anderen Netz- und Dienstebetreibern einen offenen, diskriminierungsfreien Netzzugang auf Vorleistungsebene. Ausnahmen nach Nummer 6.4.2 der Breitbandrichtlinie sind zu begründen.
Der Netzbetrieb ist für mindestens 5 Jahre aufrecht zu erhalten.
Das transparente Auswahlverfahren verlangt, dass das Angebot in inhaltlicher, technischer und wirtschaftlicher Weise nachvollziehbar ist. Dies setzt voraus, dass die unter Absatz 5 definierten Anforderungen, insbesondere das konkrete technische Konzept, der Zuschussbedarf sowie die Endkundenpreise aus dem Angebote ersichtlich sind.
Wir weisen darauf hin, dass intransparente Angebote ausgeschlossen werden können.
Hinweise zu Tiefbaumaßnahmen und Bebauungsplanungen
- Neues Gewerbegebiet
Die Gemeinde Reichling plant ein neues Gewerbegebiet im östlichen Ortsteil mit ca. 6 Parzellen. Der Baubeginn ist voraussichtlich 2011.
- Tiefbaumaßnahmen
Auf einem Teilstück der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Rott und Reichling ist zwischen dem Ortsende von Rott und der Gemeindegrenze im Jahr 2010 eine Straßenbaumaßnahme geplant.
Das restliche Straßenstück zwischen Rott und Reichling (Kreisstraße LL 15) soll erst im Jahr 2013 (geplante Ausführungszeit) ertüchtigt werden.
Verweise zu anderen Ausschreibungen
Zeitgleich wird ein Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung in den Nachbargemeinden Apfeldorf und Vilgertshofen durchgeführt. Die sich dadurch evtl. ergebenden Synergien sollten genutzt werden.
8 Frist
Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 16.04.2010 beim Breitbandpaten der Gemeinde Reichling eingegangen sein (siehe Ziffer 9).
Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 16.04.2010 beim Breitbandpaten der Gemeinde Reichling eingegangen sein (siehe Ziffer 9).
9 Ansprechpartner
Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate der Gemeinde Reichling:
Verwaltungsgemeinschaft Reichling
Herr Hentschke
Untergasse 3
86934 Reichling