Rückerstattung bei Wasserbescheiden

Montag, 12. Oktober 2009

Bürger, die zwischen August 2000 und heute einen Bescheid zur Wasserversorgung erhalten haben, können unter Umständen Geld zurück bekommen. Denn laut einem Entscheid des Bundesfinanzhofs haben sie zu viel Mehrwertsteuer gezahlt: 16 (bis 2006) beziehungsweise 19 Prozent (seit 2007) statt sieben Prozent. 

Ab sofort erhalten Sie in der Gemeinde oder online Anträge, mit denen die zu viel gezahlte Mehrwertsteuer zurück fordern können. Antragsberechtigt sind jedoch lediglich die Empfänger des jeweiligen Bescheides sowie deren Erben; aber nicht etwa spätere Käufer eines Hauses. Und: Eine Erstattung erfolgt nur, wenn der Erstattungsbetrag mindestens zehn Euro ausmacht (Rechnungsbeträge mit mindestens 12,89 Euro brutto). 

Betroffen sind alle Bescheide Wasserversorgung, also zum Beispiel die Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungsanlage oder Bescheide zur Verbesserung der Wasserversorgungsanlage sowie Bescheide mit dem Betreff „Vollzug des Kommunalabgabegesetzes (KAG) und der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS).

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