
Willkommen in der Gemeinde Reichling
Liebe Besucherinnen und Besucher,
herzlich willkommen auf den Internetseiten der Gemeinde Reichling!
Ich freue mich über Ihr Interesse an unserer lebens- und liebenswerten Gemeinde im Lechrain. Auf diesen Seiten finden Sie allerhand Wissenswertes über unser aktives Dorf- und Vereinsleben, die Gemeindeverwaltung, die Chronik unserer Gemeinde, die Einrichtungen und aktuelle Termine.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß auf Ihrem Weg durch das "digitale" Reichling und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne persönlich zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Ihr Bürgermeister
Johannes Leis
Mit der Maus ins Rathaus
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Wir freuen uns auf Sie!
Jugendschöffen gesucht
Leider wird es immer wieder erforderlich, dass sich Jugendliche und Heranwachsende vor Gerichten für ihr Handeln verantworten müssen. Für sie sind die Jugendgerichte und Jugendkammern bei den Amts-und Landgerichten zuständig. Daher kommt nicht nur im Erwachsenenstrafrecht Laienrichtern eine wichtige Aufgabe zu. Auch wenn Jugendliche und Heranwachsende vor Gericht stehen, werden dem Richter Jugendschöffen zur Seite gestellt. Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, persönliche Reife und geistige Beweglichkeit. Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die zuletzt genannten Voraussetzungen dürfen jedoch nicht dazu führen, Angehörige bestimmter Berufsgruppen (zum Beispiel Lehrer, Erzieher, etc.) zu stark zu bevorzugen. Vielmehr sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder, berücksichtigt werden.
Das Amt für Jugend und Familie Landsberg ist damit betraut, dem Amtsgericht Landsberg 40 Personen für die Tätigkeit als Jugendschöffe für die Amtsperiode 2024 bis 2028 vorzuschlagen. Anschließend werden die Jugendschöffen von einem Wahlausschuss beim Amtsgericht gewählt. Für die gewählten Schöffen ist die Teilnahme an den Sitzungen des Jugendschöffengerichts verpflichtend. Jeder Schöffe wird nicht zu mehr als ca. 10 Sitzungen im Jahr herangezogen. Die Tage sind im Voraus für das ganze Jahr bestimmt (in der Regel mittwochs). Bei Verhinderung wegen Urlaubs oder Krankheit springt ein Hilfsschöffe ein. Für die Tätigkeit als Jugendschöffe wird eine Verdienstausfall-bzw. Anerkennungsentschädigung sowie Fahrtkostenersatz gewährt. Die Freistellung von der Berufstätigkeit für den Fall der Wahl sollte möglichst vor der Bewerbung als Schöffe grundsätzlich mit dem Arbeitgeber/Dienstherrn abgeklärt sein.
Die Bewerbungen werden bis 31.03.2023 beim Amt für Jugend und Familie Landsberg gesammelt und dann dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt, der am 26.04.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen beschließen wird. Diese Vorschlagsliste wird anschließend eine Woche öffentlich ausgelegt und nach Ablauf einer Einspruchsfrist von einer weiteren Woche an das Amtsgericht Landsberg weitergeleitet.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie sich in die Vorschlagsliste aufnehmen lassen möchten, müssen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ferner sollten Sie zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste (15.05.2023) im Landkreis Landsberg wohnen und zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) mindestens 25 Jahre, aber auch noch nicht 70 Jahre alt sein.
Zum Amt eines Schöffen können oder sollen nicht berufen werden:
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann
- Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind Personen, die sich in Privatinsolvenz befinden
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind
- Mitglieder der Bundes-oder Landesregierung
- Beamte, die derzeit einstweilig in den Warte-oder Ruhestand versetzt werden können
- Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte
- gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-und Gerichtshelfer
- Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind
- Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1991 (BGBI I S. 2272) oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das Ehrenamt nicht geeignet sind
Ein Bewerbungsbogen kann auf der Startseite der Website des Amtes für Jugend, Familie, Soziales und Bildung www.jugendamt-landsberg.de unter „Aktuelles“ heruntergeladen und ausgedruckt werden, bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder an der Pforte des Landratsamtes abgeholt oder unter Tel. 08191/129-1206 angefordert werden. Bewerbungen per E-Mail werden nicht angenommen.
Bewerbungsschluss: 31.03.2023 (hier zum Bewerbungsformular)
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich: -zum Bewerbungsverfahren: Landratsamt Landsberg, Tel. 08191/ 129 1207 -zur Schöffentätigkeit: Amtsgericht Landsberg, Tel. 08191/ 108 175
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Organigramm der Gemeinde Reichling
Kleiderbasar der Kindergartenelternschaft

Aktuelle Informationen zum Breitbandausbau in der Gemeinde
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern an. Nähere Informationen über den Stand der Gigabit-Förderverfahren erhalten Sie unter folgendem link:
https://gigabit.regensburg.hosting/gemeinde-reichling
#so geht Klimaschutz - Verschattungseinrichtung gefördert durch Z-U-G
Durch die Installation von Verschattungsvorrichtungen am Rathaus vermeidet die Gemeinde Reichling 9.000 kWh/a für den Betrieb einer Klimaanlage und leistet somit einen Beitrag zum Klimaschutz.
